AGB

Magic Plates & Service

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen  Kunden &
Veranstalter (nachfolgend Auftraggeber genannt) und magicalservice.ch (Schweiz), Bewirtschafter/-in Yasmin’s Magic Plates & Service
(nachfolgend Bewirtschafter/-in genannt).

2. Bestellungen

Bitte geben Sie Ihre Bestellung bis spätestens 9.00 Uhr am Vortag (Arbeitstag) des Anlasses durch.
Bei Anlässen ab 25 Personen mindestens 1 Woche (5 Arbeitstage) vor dem Anlass.
Für Bestellungen die nach 09.00 Uhr eintreffen (bei Anlässen ab 25 Personen weniger als 5
Arbeitstage vorher) behält sich der/ die Bewirtschafter/-in vor, aufgrund fehlender Waren oder erhöhter
Einkaufspreise, seine Dienstleistung geringfügig zu ändern. Er berücksichtigt dabei die Interessen und
Wünsche des Auftraggebers und bietet eine gleichwertige Auftragserledigung.

3. Offerte und Bestätigung

Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet der/die Bewirtschafter/-in dem Kunden eine detaillierte Offerte.
Diese Offerte ist weder für den Kunden, noch für den/die Bewirtschafter/-in in irgendeiner Form verbindlich. Nach
einer allfälligen Bereinigung der Offerte bestätigt der/die Bewirtschafter/-in  dem Kunden in detaillierter Form die
Bestellung im Rahmen einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Diese beinhaltet auch vom der Bewirtschafter zur
Verfügung gestelltes Inventar.

4. Lieferzeiten

Die mit dem Auftraggeber vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als Richtzeiten
vereinbart.

5. Transport

Der Transport beinhaltet lediglich die Beförderung zum und vom Lieferort. Allfällige Parkplatzgebühren
und/oder Zufahrtsbewilligungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6. Auf- und Abbau einer Lieferung

Kommt zum reinen Transport der Aufbau resp. Abbau einer Lieferung dazu, wird dies zusätzlich als
„Bereitstellung“ in Rechnung gestellt.

7. Personenzahl

Verbindlich für die Bereitstellung und Verrechnung ist die 1 Woche (5 Arbeitstage) vorher gemeldete
Personenanzahl mit Abweichung +/- 5 Personen. Grössere Abweichungen müssen dem Bewirtschafter
vorgängig mitgeteilt werden. Bei ungenauen Angaben „von bis“ gilt die höhere Personenzahl. Nach
diesem Zeitpunkt eintretende Änderungen bei der Personenanzahl oder No-Shows verrechnen ich zu
100%.

8. Stornierung

Bis 1 Woche vor Anlass (5 Arbeitstage): keine Kosten für Auftraggeber
Ab 3 Arbeitstage vor Anlass: Bei Annullierung einer Bestellung durch den Kunden bis 3 Arbeitstage
vor dem Anlass sind vom Kunden 50% des Bestellwerts gemäss Auftragsbestätigung, bei später erfolgender Annullierung 100% des Bestellwerts zu entrichten. Bestellungen bei Fremdfirmen die nicht
mehr storniert werden können (z.B. Bewilligungen, Transportmittel, Technik, Blumen) werden
zum vereinbarten Preis weiterverrechnet.

9. Verrechnung

Grundsätzlich wird die bestellte Menge/Personenzahl verrechnet.

10. Preise

Alle Preise sind in Schweizer Franken angegeben.

11. Zahlungsbedingungen

Wie in der Offerte vereinbart erhält der Kunde eine Rechnung mit einer detaillierten
Auflistung, in welcher die bezogenen Leistungen ausgewiesen werden.

12. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber haftet für Schäden, auch wenn diese von Dritten verursacht werden. So weit der/die
Bewirtschafter/-in für den Auftraggeber technische oder sonstige Einrichtung von Dritten beschafft, handelt er im
Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für die sorgfältige
Behandlung und die ordnungsgemässe Rückgabe.

13. Verlust und Beschädigung von Material

Wird seitens des Bewirtschafters Material zur Verfügung gestellt, welches nach Beendigung der
Veranstaltung an ihn zu retournieren ist (zum Beispiel Gläser, Geschirr, Besteck etc.) so ist der
Auftraggeber verpflichtet, das Material vollständig und unversehrt an den Bewirtschafter zurückzugeben,
beziehungsweise an den vereinbarten Lieferort zurück zu bringen. Verluste und Beschädigungen
durch Angestellte oder Gäste des Auftraggebers gehen zu Lasten des Auftraggebers.

14. Lebensmittel & Gesundheit

Werden lebensmittelrechtliche Vorschriften verletzt und besteht eine Gefahr für die Gesundheit, stellt sich die Frage eventueller Sanktionen gegenüber den verantwortlichen Lebensmittelbetrieben. Im Zivilrecht stellt sich die Frage der (Produkt-) Haftpflicht (Hersteller).

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist das schweizerische Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 8500 Frauenfeld TG.